Es war ein langer Weg und es brauchte die Eingabe einer Landtags-Petition - für eine Sache, die selbstverständlich ist: Freies Betretungsrecht für Naturflächen. Auch wenn sie in Privatbesitz sind. So sieht es das Gesetz vor. So hat es der Landtags-Ausschuss bestätigt. Verbotsschilder und Schranken brauchen nicht beachtet zu werden.
In unserem Rechtsstaat darf es keine rechtsfreien Räume geben. Für manch einen Großgrundbesitzer scheint das schwer zu akzeptieren zu sein. Das hat schon sehr viel von einer "Mia san mia"-Mentalität. Dank des Einsatzes des Landshamer Bürgervereins wurde nun für Klarheit gesorgt.